Heute ist ja der Stichtag des Widerspruchs zur #ePA.

Weiß wer, auf welche Weise man nach dem heutigen Termin widersprechen kann, bzw. welche formalen Vorgaben da einzuhalten sind? Meines Wissens soll das opt-out ab dem Widerspruchszeitpunkt ja auch weiterhin möglich sein.

Ist das einheitlich geregelt? reicht ein formloses Schriftstück, eine email an die #Krankenkasse? Was ist der Unterschied in der Konsequenz für Betroffene zwischen einem opt-out gestern oder z.B. nächsten Monat?

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in reply to wolf

@wolf @alster Ich habe das so verstanden. Ab dem 15. wird die EPA in der ersten Phase ausgerollt. Widersprechen oder den Widerspruch aufheben kannst Du jeder Zeit. Was den Widerspruch angeht, ist der 15. KEIN Stichtag! Der Unterschied ist nur, daß wenn Du Pech hast, Deine EPA nach dem 15. schon angelegt ist. Trotzdem kannst Du ihr widersprechen. Ob die Datensätze dann gelöscht werden oder weiterhin in der Datenbank schlummern, ist eine gute Frage, nicht nur bzgl. EPA. Das ist nirgends transparent, Du mußt Leuten und Systemen vertrauen, denen Du oft aus guten Gründen nicht vertraust.

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