Ich fasse mal schnell zusammen:
Für zu Fuß gehende gesperrt
Schild benutzzungspflichtiger Radweg nicht gültig.

Aber nur weil es keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt heißt das nicht, dass es keinen freiwilligen Radweg gibt und nur weil man sein Rad nicht schieben darf (dann wäre man zu Fuß unterwegs) heißt das nicht dass man sein Rad nicht fahren darf.

-> Radfahren nicht verboten

Ist sicher anders gemeint gewesen aber die Schilder sagen nicht das was ich als gemeint unterstellen würde.



Im Bild: bzw. nicht im Bild: Ein getrennter Fuß-Radweg der hier rechts von der Sackgasse weg geht.
was man im Bild sieht ist ein rundes Schild mit einem Fußgänger in einem roten Kreis das den durchgang verbietet und ein Schild benutzungspflichtiger Radweg das mit roten Stäben durchgestrichen ist.

#Regensburg #radinfrastruktur