>Wegen 29,50 Euro bekommt Obdachloser keine Wohnung<

Der Trend zum #Ermessensnichtgebrauch im Kontext des #SGBII / #Buergergeld und damit der #KdU ignoriert die Lebensrealitaet des vielfältig angespannten Immobilienmarktes und generiert dadurch #Wohnungslosigkeit ( hier #Obdachlosigkeit).

Das SGB II und damit auch die Institution der Jobcenter stellen damit zunehmend keine #Existenzsicherung sondern die Prekarisierung von Existenz her.

"#LostInSocialPolicy"

nordkurier.de/regional/neustre…

Als Antwort auf mokomokai

@mokomokai Hat er nun einen Job oder nicht? Wenn, könnte er doch Wohngeld beantragen oder aufstocken oder die 29,50 schlichtweg selber berappen. Ist Scheiße, aber besser als auf der Straße zu leben.

Ich träume davon, daß der Wohnungsmarkt irgendwann abgeschafft wird und es nur noch gemeinnützigen Wohnungsbau gibt. Die Mieter bezahlen mit der Miete die Häuser ab, statt Investoren oder Privateigentümer zu füttern. Sind die Häuser bezahlt und müssen nur noch unterhalten werden, können die Mieten sogar sinken. Wohnen sollte als Grundrecht weltweit in jeder Verfassung stehen.

Der Kapitalismus ist Scheiße. Wir brauchen eine Gemeinwohl orientierte Kreislaufwirtschaft!

mokomokai hat dies geteilt.

Als Antwort auf mokomokai

Es stimmt nicht, dass das JobCenter nicht darüber hinaus gehen darf. Es stellt sich die Frage, ob der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein sog. "Schlüssiges Konzept" hat. Ich sehe das so nicht. In einem Solchen Fall gilt gem. Bundessozialgericht die Wohngeldtabelle +10% Risikozuschlag, sodass die Kosten der Wohnung eigentlich angemessen wären. Der Betroffene hätte nun vor dem Landessozialgericht klagen müssen. Dort hätte er vermutlich Recht bekommen...
& was @vegos_f06 sagt!
Als Antwort auf Maalle Hanthoch

@maallehanthoch @vegos_f06

Das sehe ich auch als eine unzutreffende Deutung des betreffenden Jobcenters an.

Es gibt im Bereich der Verwaltung und leider sehr ausgeprägt im #SGBII den Bereich von Recht, wo ein Ermessensgebrauch stattfinden muß, damit individuell Lösungen gefunden werden können.

Denn hier geht es nicht nur um den Aspekt Gleichbehandlung, sondern ebenso um #Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit.
Wohnungslosigkeit ist eine Erfahrung multipler Gewalt.

#Rechtskonform

Als Antwort auf mokomokai

@maallehanthoch @vegos_f06

Neben dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wurden durch diese Entscheidung auch
#Artikel 3 #Absatz 3 #Grundgesetz missachtet, denn Menschen in Wohnungslosigkeit erfahren eine reale Diskriminierung im öffentlichen Raum / Leben & dem haette die Beendigung der Wohnungslosigkeit entgegen gewirkt.
D. h das Jobcenter hat Zielkonflikte im Bereich der Rechtsauslegung nicht wahrgenommen & nicht abgewägt.
Das ist ein sogenannter #Ermessensnichtgebrauch & damit rechtswidrig

Als Antwort auf mokomokai

@maallehanthoch @vegos_f06

Exakt an dem Punkt muss das #SGBII hinsichtlich seiner Ausgestaltung kritisiert werden, denn tatsächlich sind darin elementare Bereiche des Lebens einer #Genehmigungspflicht ausgesetzt & wenn da - wie in diesem Fall - keine Ermessensleistung gegeben ist, findet Willkür statt.

Die normative Auslagerung der Deutungshoheit am eigenen Leben auf die Person ständig wechselnder Sachbearbeiter schafft Spielraum für #Willkür mit der Methode rechtlicher #Asymmetrie =systemisch