Am 2. März 1977 unterstrich das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren. Wenn ein Ministerium diese Information nur gefiltert über kommerzielle Anbieter anbietet, obwohl ihm unentgeltliche, ungefilterte Wege (eigene vorhandene Website, Fediverse-Account) zu geringem Aufwand zur Verfügung stehen, darf man zu Recht fragen, ob gegen diese Verpflchtung verstossen wird [1/2]
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Und weiter noch: Wenn die Bundesbürger:innen die ihnen zustehenden Informationen des Ministeriums nur dadurch erhalten können, dass ihr Verhalten getrackt wird und sie Netzwerken mit politischen Ambitionen deren Besitzer ausgeliefert sind, darf die Vereinbarkeit dieses Vorgehens des Bundesministeriums mit der DSGVO bezweifelt werden [2/2]
Als Antwort auf Cyb3rrunn3r ⭐️

Als Antwort auf Cyb3rrunn3r ⭐️

@Cyb3rrunn3r eine Auseinandersetzung damit und Kommentare, wie der von @ulrichkelber, sind der Anfang von einem Prozess, der durchaus zu Konsequenzen führen kann.

Falls es keine Konsequenzen gibt, sollten wir uns durchaus darüber aufregen. Aber am Anfang so einer Diskussion sind solche Kommentare IMHO vor allem demotivierend und erhöhen das Risiko, dass es keine Konsequenzen gibt.

Als Antwort auf Cyb3rrunn3r ⭐️

@Cyb3rrunn3r die Bundesrepublik Deutschland ist aber keine GmbH und die politischen Mandatsträger sind keine Angestellten. Vom Prinzip her sind sie ehrenamtlich unterwegs und bekommen ein Ausgleich für entgangenes Gehalt. Es würde auch schwierig werden Menschen für solche schwierigen Position zu finden wenn sie mit dem Privat Vermögen für Landes oder Bundesentscheidungen haften müssen.
Als Antwort auf Cyb3rrunn3r ⭐️

@Cyb3rrunn3r
Wir benötigen keine Vergeltungsinstrumente,
wir brauchen

- Wahrnehmung auf Augenhöhe
- Wirksame Einspruchs- und ggfs. schlanke Korrekturmöglichkeiten
- Haftungsmöglichkeiten, die wirken, ohne zu sehr in persönliche Besitzverhältnisse einzugreifen
- die Beseitigung der Kollegialgerichtsrichtlinie

In der Politik wird - meiner Erfahrung nach - gearbeitet, hart gearbeitet.

Nur halt immer mal wieder richtig dämlich, aber da sind nur wenige faul

Grosses hat dies geteilt.

Als Antwort auf Attac Ostfriesland

WENN es denen aber an den privaten Geldbeutel ginge, DANN denken die evtl. mal VORHER ordentlich nach. SO war das gemeint.

Edit: Ergänzung

Auf AUGENHÖHE agiert von den regierenden z.B. so gut wie keiner mehr.
Man muss sich doch nur Lindner anschauen. Aus der Union Merz oder Söder etc etc. Imho alle so abgehoben, dass die absolut KEINE Bodenhaftung mehr haben.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (8 Monate her)
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@Cyb3rrunn3r
Und zu dem mit der Augenhöhe - du machst es mir schwer, gegen das Lindnerargument stehe ich blank da....
😩 👍

Ich meinte in Bezug auf ProfiLobbyisten. Verantwortungsvolle Politiker räumen allen Interessengruppen gleich viel Gewicht ein und sorgen dafür, dass die Systeme von Anhörungen und so danach organisiert sind.

Und das funktioniert überhaupt nicht mehr

Als Antwort auf Ulrich Kelber

Bundesbehörde. 🤔 Damit wäre das ein Fall für die neue #BfDI.

Liebe @bfdi , ist das Problem schon bekannt und wird bearbeitet, oder wo gibt es die Möglichkeit, als #Bürger Beschwerde gegen das #BMBF einzulegen?
Ich bin direkt betroffen, weil ich dem @bmbf_bund hier im #Fediverse folge und nun nicht mehr informiert werde.

Als Antwort auf BfDI

@bfdi
Gilt diese Einschätzung jede Behörde entscheidet über ihre Kommunikationswege eigenverantwortlich selbst neuerdings auch für das Bundespresseamt / die Bundesregierung?

Ich erinnere mich da an eine Meinungs- bzw. Interpretationsverschiedenheit, die juristisch noch geklärt werden müsste:
bfdi.bund.de/SharedDocs/Presse…

Die Argumentation der "gemeinsamen Verantwortung" bei der Datenverarbeitung gilt ja für beide Situationen gleichermaßen.

Natürlich lässt sich daraus keine "Mastodon-Verpflichtung" ableiten, wohl aber die Kommunikation ohne kommerzielles Tracking / Monetarisierung.

@ulrichkelber @bmbf_bund

Als Antwort auf Ch M[ae][iy]e?r 🇪🇺 🖤 🤍

@chbmeyer @bmbf_bund Wie Sie richtig feststellen, wird genau das gerade juristisch geklärt. Und ja, unsere Argumentation ist, dass Informationen nicht exklusiv bei facebook fanpages geteilt werden sollen (denn beim Verfahren vor dem VG Köln geht es momentan nur um diese Plattform). Welche anderen Kanäle genutzt werden, darüber entscheidet die Behörde weiterhin selbst. / ÖA
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Domasla

@maikek
Mindestens alles auf dem Internetauftritt bzw. passenden Projektauftritten.

Vielleicht noch ein Portal, das sich nach Behörden, Themen, Regionen, Zeiträumen sortieren lässt. Auch für Länder, Gemeinden und andere öffentliche Stellen.

Social Media nur zusätzlich, als... Hobby. Einige Dienste hätten ja manchmal interessante Funktionen. Müssten nur abgestuft bespielt werden, die Bedenklichen vorsichtiger und nachrangiger.

D., der sieht, dass es nur um Zahlen geht.

@ulrichkelber

Als Antwort auf Ulrich Kelber

„…die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren.“
Covid halte ich für eine bedeutsame Sachfrage (und viele Long-Covid-Betroffene sowie an ME/CFS-Erkrankte werden mir sicher zustimmen): Wann also wird das Verstecken von aktuellen Covid-Daten und Berichten zur Situation Betroffener beendet? Das ist staatliches und mediales Gaslighting, was wir seit mindestens zweieinhalb Jahren erleben müssen.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (8 Monate her)
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BfDI

@jele @chbmeyer @bmbf_bund Was die anderen Netzwerke und deren Nutzung angeht, läuft insbesondere unser Verfahren in Sachen facebook fanpages, das aktuell beim Verwaltungsgericht Köln liegt.
Damit werden grundsätzliche Dinge geklärt werden.
Alles andere geht über unseren gesetzlichen Auftrag hinaus. Da müssen Gesellschaft und Politik aktiv werden. / ÖA